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AEO - Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (ZWB)


Wer möchte nicht seine Waren schnell und einfach seinen Kunden in Exportländern zur Verfügung stellen? Hier ist eine Zertifizierung zum AEO (Authorized Economic Operator) sehr hilfreich.

Für die Bewilligung des Status AEO, oder auch "Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter" (ZWB) genannt, nach Artikel 5a Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 648/2005, müssen aber einige Auflagen erfüllt werden.

Unter anderem zählt bei dem Unterabschnitt 3.07 der Punkt interne Kontrollverfahren, die folgende Risiken ausschliessen:

  • Unbefugter Zugriff und/oder Eindringen in die Computersysteme des Wirtschaftsbeteiligten.
  • Absichtliche Zerstörung oder Verlust wichtiger Daten.

Gerne erstellen wir für Sie ein persönliches Angebot. Nehmen Sie noch heute mit uns Kontakt auf um Ihre Systeme schnell und professionell überprüfen zu lassen!

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